Anmeldung

Anmeldung für unsere vollzeitschulischen Bildungsgänge im Schuljahr 2025/2026

 

  • Höhere Berufsfachschule
  • Fachschule für Technik
  • Fachschule für Informatik
  • Berufsfachschulen 1 + 2

 

Anmeldung für eine Duale Ausbildung

 

 

  • Auszubildende IHK
  • Auszubildende HWK

Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Betriebe.

 

Hier gelangen Betriebe zur ONLINE-Anmeldung.


Fragen und Antworten zur Registrierung (FAQ)

Welche Voraussetzungen brauche ich, wenn ich das Fachabitur, den Realschulabschluss oder die/den Techniker/in am BKU machen will?
 

Die Informationen zu den Voraussetzungen (erreichte Abschlüsse / Qualifikationsvermerk etc.) finden Sie auf den Infoseiten der Homepage des BKU. Hier kann man sich zu unseren Schulformen / Bildungsgängen informieren:

Wenn Sie unsicher sind oder Sonderfragen haben, dann rufen Sie bitte an (02151 / 49848-0 ).

Welche Unterlagen brauche ich für die Online-Registrierung?
Bei der Online-Registrierung müssen folgende digitalisierte Unterlagen (Fotos / PDFs) hochgeladen werden:

  • aktuelles Passfoto
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Vorder- und Rückseite letztes Halbjahreszeugnis

Nur für die Registrierung an der Fachschule Technik oder Informatik zusätzlich (hängt vom Bildungsweg ab und wird während der Registrierung abgefragt):  

  • Letztes allgemeinbildendes Abschlusszeugnis
  • Letztes Halbjahreszeugnis wird für die Anmeldung an der Fachschule nicht benötigt
  • Prüfungszeugnis der IHK oder der HWK
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Aktueller Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers mit Information über die Art der Tätigkeit und über die Dauer des Arbeitsverhältnisses. (Arbeitsvertrag reicht nicht aus!)

Erhalte ich eine Bestätigung der Registrierung?

Ja, Sie erhalten sofort nach Abschluss der Online-Registrierung eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. (Empfehlung: vor dem „Abschicken“ können die Angaben überprüft werden.)

Spielt die Reihenfolge der Registrierung eine Rolle für die Aufnahme? Nach dem Motto: Wer zuerst kommt ...?

Nein. Es ist egal, ob man sich zu Beginn oder am Ende des Registrierungszeitraums anmeldet. Entscheidend für die Aufnahme sind nur die Voraussetzungen, also der bisher (bzw. im Sommer) erreichte Schulabschluss.

Kann ich die Online-Registrierung später fortsetzen, wenn mir noch Unterlagen fehlen und ich diese nachreichen will?

Nein. Hochgeladene und fehlende Unterlagen müssen an den Beratrungs-/Anmeldeterminen persönlich im Original vorgelegt werden.

Kann ich die Angaben bei der „Online-Registrierung“ später noch ändern?

Nein. Eine Änderung können Sie auf der Registrierungsbestätigung vornehmen, die von Ihnen und Ihren Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und per Post an das BKU geschickt werden muss.

Kann ich den Bildungsgang / die Schulform nach der Registrierung noch wechseln?

Wenn sich zeigt, dass Sie die Voraussetzungen für den gewünschten Bildungsgang doch nicht erreichen, werden wir Sie an den Beratungs-/Anmeldeterminen entsprechend beraten.

Was ist, wenn ich jetzt noch nicht sicher bin, welchen Schulabschluss (Voraussetzung) ich am Ende dieses Schuljahres erreiche? Kann ich mich in mehreren Bildungsgängen registrieren?

Nein. Kommen Sie an den Beratungs-/Anmeldeterminen zu uns in die Schule. Wir werden Sie entsprechend beraten.

Wie erfahre ich denn, ob ich am BKU aufgenommen worden bin oder nicht?

Registriert zu sein heißt noch nicht, auch aufgenommen zu sein! Kommen Sie an den Beratungs-/Anmeldeterminen zu uns in die Schule. Wir werden Sie entsprechend beraten.

Ist das Zeugnis, das ich im Sommer erhalte, noch wichtig?

Ja. Sehr! Das muss bis spätestens 11. Juli 2025 in beglaubigter Form (oder Original) im Sekretariat vorgelegt werden.

Siehe:  Informationen zu den Voraussetzungen (erreichte Abschlüsse / Qualifikationsvermerk etc.) finden Sie auf den Infoseiten der Homepage des BKU.

Wie ist das mit der Einschulung nach den Sommerferien?

Die Einschulungstermine (welche Schulform in welchen Räumen und zu welchem Zeitpunkt) werden auf der Schulhomepage spätestens Ende Juni veröffentlicht und stehen genau in Ihrem Aufnahmeschreiben.

 

Was muss ich machen, wenn ich doch nicht im Sommer am BKU anfangen möchte oder kann - wenn ich also von meiner Registrierung zurücktreten möchte?

Sobald sich zeigt, dass einer der folgenden Gründe bei Ihnen zutrifft, müssen Sie uns diesen schriftlich mitteilen (E-Mail: sekretariat@bkukr.de)
a) kein Erreichen des angestrebten Abschlusses an Ihrer bisherigen Schule
b) Wechsel zu einer anderen Schule (Adresse erforderlich)  
c) Verbleib an Ihrer bisherigen Schule
d) Beginn einer Berufsausbildung (Name des Betriebes erforderlich)
e) sonstiger Grund

Denn für Schüler/innen unter 18 Jahre gilt, dass sie weiter schulpflichtig sind. Das BKU muss wissen / prüfen, an welcher Schule Sie Ihrer Schulpflicht nach den Sommerferien nachkommen.