Fachschule für Technik
Die Fachschule für Technik ist eine Einrichtung der beruflichen Weiterbildung. Sie baut auf der beruflichen Erstausbildung und der Berufserfahrung auf. Sie vermittelt in vier Jahren (Abendform) weitergehende technische Fertigkeiten, die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzen, ein größeres betriebliches Spektrum abzudecken und auf diese Weise Verantwortungs- und Führungsaufgaben im Unternehmen wahrzunehmen.
Klassenverband
Der Unterricht findet in allen vier Jahren im Klassenverband statt. Der Präsenzunterricht wird an zwei Abenden der Woche durchgeführt. (Di/Do, 17:00 Uhr - 21:45 Uhr)
Industrie 4.0
Wir legen Wert auf praxisnahen Unterricht unter Einbezug aktueller Technologien. Entwicklungen wie Industrie 4.0 oder Internet of Things (IoT) beziehen wir mit ein.
E-Learning
Wir sind Microsoft Partner Schule und setzten Office365 für Schulen, sowie die freie Lernplattform moodle ein.
Weitere Online Dienste:
- Online Vertretungsplan (auch als Mail)
- Online Stundenplan
- Online Materialien
- Eigene Emailadresse/Klassenverteiler
- Eigene Cloud (1TB)
- Skype für Business
Zugriff auf Lernplattform moodle und Nutzung aller Online Tools auch über das Internet von zu Hause aus.
Projektphase
Wir betreuen die Projektteams während der 13-wöchigen Projektphase und legen Wert auf “echte” Industrieprojekte, die in den Unternehmen durchgeführt werden. Zum Abschluss werden die Ergebnisse vor fachkundigem Publikum präsentiert. Die Projektphase findet darüber hinaus in kompletter Eigenverantwortung in kleinen Projektteams statt. Während der Projektphase findet kein Präsenzunterricht statt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Projektthemen der letzten Jahre.

David Voß
E-Mail
Tel.: 02151 / 49848655
Sprechzeiten:
Nach Absprache
Di und Do 16 – 17 Uhr
- Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses (mindestens Hauptschule 10 A)
- Facharbeiter- oder Gesellenbrief in einem Ausbildungsberuf aus dem Berufsfeld Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik
- Abschlusszeugnis der Berufsschule (Falls Berufsschulpflicht bestand)
- Nachweis einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit nach der Ausbildung (Dieser Nachweis muss vor der Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen)
- Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses im Berufsfeld
Staatlich gepr. Techniker*in
Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erlangt werden.