Schulordnung

Präambel

 In unserer Schule arbeiten viele, unterschiedliche Menschen zusammen. Die Schulordnung soll ein friedliches und geordnetes Zusammenleben und eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller ermöglichen. Dafür tragen Sie und alle anderen die am Schulleben teilnehmen Verantwortung.

Wir möchten und wollen gemeinsam erreichen:

  • Dass alle respektvoll und höflich miteinander umgehen.
  • Dass wir uns gemeinsam für Fairness, Gerechtigkeit und Toleranz einsetzen.
  • Dass jeder den anderen in dessen Persönlichkeit und Lebensweise achtet und respektiert.
  • Dass jeder ohne Angst in die Schule kommen kann.
  • Dass jeder an der Schule sich entfalten und lernen kann.
  • Dass sich alle rege am Schulleben beteiligen, z.B. im Rahmen der Schülervertretung.
  • Dass wir bei schulischen Problemen gemeinsam nach Lösungen suchen. 

 

In Bezug zum Schulgesetz NRW regelt diese Schulordnung explizit, dass jede Schülerin und jeder Schüler sich verpflichtet, 

  • Anweisungen der Lehrerinnen oder Lehrer zu befolgen.
  • pflichtgemäß und regelmäßig den Unterricht zu besuchen und sich an diesem mit dem geforderten Arbeitsmaterial und persönlichen Einsatz zu beteiligen.
  • alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört oder dem Ansehen unserer Schule schadet.
  • sich so zu verhalten, dass es niemanden am Lernen hindert.
  • schulische Leistungen zu erbringen und aufgetragene Aufgaben zu erledigen. 

Es ist verboten, 

  • das Eigentum anderer zu beschädigen, zu beschmutzen oder zu stehlen.
  • das Schulgebäude, das Klassenzimmer, die Turnhalle und das Schulgelände zu beschmutzen oder zu beschädigen.
  • gefährliche Gegenstände oder Waffen (z. B. Messer, Pistolen jeder Art usw.) zur Schule mitzubringen.
  • Personen an unserer Schule zu beschimpfen, zu beleidigen, zu bedrohen oder zu verletzen.
  • Smartphones oder elektronische Unterhaltungsmittel im Unterricht zu benutzen. Über Ausnahmen, im unterrichtlichen Zusammenhang, entscheidet die Lehrerin oder der Lehrer.
  • auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Unterrichts (insb. mit dem Smartphone) zu fotografieren, zu filmen oder Audiomitschnitte zu erstellen. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
  • mit E-Scootern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln während der Unterrichtszeit und in den Pausen auf dem Schulgelände zu fahren.


Konkrete Regelungen

 1. Unterricht 

  • Frühester Unterrichtsbeginn ist 7.30 Uhr. Im Sinne einer effektiven Zusammenarbeit wird von allen Personen Pünktlichkeit erwartet. Dies gilt insbesondere nach den Pausen.
  • Toilettengänge sind in der Regel in den Pausen zu erledigen.
  • Während des Unterrichts ist das Verzehren von Speisen und das Kauen von Kaugummi in den Unterrichtsräumen nicht gestattet. Sollte es erforderlich sein während des Unterrichts zu trinken, z.B. bei Klausuren, Beeinträchtigungen der Gesundheit, heiße Tage u. ä., sollte sich die Flüssigkeitsaufnahme auf Wasser beschränken.
  • Während des Unterrichts werden grundsätzlich weder Jacken noch Mützen getragen.
  • Zum Unterrichtsende sind die Klassenräume sauber zu hinterlassen, die Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten und die Stühle hochzustellen.
  • Bei Videokonferenzen sind die der jeweiligen Klasse mitgeteilten Verhaltensregeln („Netiquette“) verbindlich. 

2. Unterrichtsversäumnis 

  • Bei Krankheit und Fehlzeiten meldet sich die Schülerin oder der Schüler unverzüglich bei dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin per E-Mail. In dringenden Fällen (Notfall, Prüfung, Klassenfahrt u. ä.) ist das Schulbüro unter der Telefonnummer 02151-49848 0 zu erreichen. Spätestens am dritten Werktag ist eine schriftliche Entschuldigung oder ärztliches Attest vorzulegen. Diese Frist kann vorab durch eine E-Mail (ggf. mit Foto eines Attestes im Anhang) an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin eingehalten werden. Das Original kann nach den Regeln der Abteilung (Entschuldigungsnachweis) spätestens am ersten Schulbesuchstag nachgereicht werden. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt die Fehlzeit in der Regel als unentschuldigt. 

3. Außerhalb des Unterrichts

  • Außerhalb des Unterrichts ist das Verweilen in den Unterrichtsräumen und den Fluren nicht gestattet. Für den Aufenthalt sind das Foyer der jeweiligen Gebäude und der Pausenhof vorgesehen. 

4. Verhalten bei Gefahr und Alarm 

  • Den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer ist Folge zu leisten.
  • Die ausgehängten Alarm- und Fluchtpläne sind zu beachten. 

5. Drogenfreie Zone 

  • Der Konsum von Drogen und Alkohol aller Art ist auf dem gesamten Schulgelände (im Freien und in den Gebäuden) verboten. Dies gilt insbesondere für das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas. 

6. Sauberkeit

Es ist uns wichtig eine saubere Schule zu haben, in der das Lernen Spaß macht. Daher wird ein entsprechendes Verhalten aller Personen erwartet. 

Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, Lehr- und Lernmittel und Einrichtungsgegenstände der Schule sorgfältig zu behandeln. 

Die Toiletten sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. 

Die Schulleitung entscheidet über die Einrichtung eines Ordnungsdienstes. 

Verstöße gegen die Schulordnung werden grundsätzlich konsequent verfolgt. 

Diese Hausordnung wurde am 25. September 2024 durch die Schulkonferenz erlassen und tritt sofort in Kraft. 

gez. Mundry (Schulleiter)