Konzept zur Nutzung von Smartphones am Berufskolleg Uerdingen („Handykonzept“)
1. Grundsatz
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und stellen auch für den Unterricht sowohl eine Chance als auch eine mögliche Ablenkung dar. Ziel des Handykonzepts ist es, die Nutzung von Smartphones verantwortungsvoll zu regeln, den Fokus auf den Unterricht sicherzustellen und zugleich die Eigenverantwortung der volljährigen Schülerinnen und Schüler zu fördern und zu respektieren.
2. Nutzung während der Unterrichtszeit
- Grundregel: Die Nutzung von Smartphones im Unterricht ist nur auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.
- Zweckgebundene Nutzung: Wird das Smartphone im Unterricht eingesetzt (z. B. für Recherchen, digitale Arbeitsaufträge, Übersetzungen, Taschenrechnerfunktionen oder Lern-Apps), entscheidet die Lehrkraft über Zeitpunkt, Dauer und Umfang.
- Unzulässige Nutzung: Ohne Erlaubnis ist die Nutzung von Smartphones für private Zwecke (z. B. soziale Medien, Spiele, private Kommunikation) untersagt.
3. Pädagogische Maßnahmen
- Lehrkräfte haben die Möglichkeit, bei Störungen durch Smartphones pädagogisch angemessene Maßnahmen zu ergreifen (z. B. temporäres Einziehen).
- Über weitere verbindliche Regelungen zum Umgang mit Smartphones (Unterbringung während der Unterrichtszeit im „Handyhotel“ o. Ä.) entscheidet die jeweilige Bildungsgangkonferenz.
4. Nutzung in Pausen und unterrichtsfreien Zeiten
- Für die Pausen und unterrichtsfreien Zeiten gelten keine einschränkenden Regeln.
Begründung: Etwa 85 % der Lernenden sind volljährig. Hinzu kommt eine große Altersheterogenität (z. B. Berufsschülerinnen und -schüler im Alter von 25–40 Jahren), sodass eine einheitliche Einschränkung in Pausenzeiten nicht angemessen ist.
5. Verantwortung und Vorbildfunktion
- Von allen Beteiligten wird ein verantwortungsvoller Umgang mit Smartphones erwartet. D.h., Lehrkräfte übernehmen eine Vorbildrolle, indem sie das Smartphone im Unterricht ebenfalls nur zweckgebunden oder zu dienstlichen Zwecken verwenden.
6. Weiterentwicklung
- Erfahrungen aus der Praxis und Rückmeldungen von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern fließen in die Weiterentwicklung ein.
Dieses „Handykonzept“ wurde durch die Schulkonferenz am 01.10.2025 beschlossen